Bei einer britischen Leasehold-Wohnung ist die Service Charge im Pachtvertrag festgelegt. Sie deckt in der Regel: Gebäudeversicherung, Reinigung + Beleuchtung + Grünpflege der Gemeinschaftsflächen, Aufzugswartung, Concierge/Sicherheit falls vorhanden, Buchhaltungs- und Verwaltungshonorare sowie einen Rücklagenbeitrag für große künftige Maßnahmen (Dach, Aufzüge, Fassade).
Sie haben Anspruch auf eine Jahresabrechnung, die die Mittelverwendung ausweist. Streitigkeiten gehen an das First-tier Tribunal (Property Chamber). Unangemessene Gebühren — etwa eine aufgeblähte Verwaltermarge — sind überprüfbar.
In Dubai wird die Service Charge von der Eigentümergemeinschaft des Master-Developers unter RERA-Aufsicht verwaltet; sie wird nachschüssig berechnet, und ein No-Objection Certificate (NOC) bestätigt vor dem Weiterverkauf die Zahlung.